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Allgemeines Zivilrecht
Im allgemeinen Zivilrecht berate und vertrete ich Mandant:innen in Fragen des täglichen Rechtsverkehrs, insbesondere bei vertraglichen Auseinandersetzungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsfragen sowie bei der Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche.
Der Fokus liegt auf der rechtlich sauberen Einordnung der Situation, der realistischen Einschätzung von Risiken und Erfolgsaussichten und der konsequenten Durchsetzung von Ansprüchen bzw. Abwehr von Forderungen. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen und praktikable Lösungen zu erreichen, außergerichtlich, wo sinnvoll, gerichtlich, wo notwendig.
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