Vorsorge
Vorsorge betrifft die rechtliche Gestaltung für den Fall, dass eine Person vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr entscheidungsfähig ist. Sie dient dazu, Selbstbestimmung zu sichern und staatliche oder fremde Entscheidungen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Zentrale Instrumente sind die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine oder mehrere Vertrauenspersonen mit der Vertretung in bestimmten Angelegenheiten zu betrauen, insbesondere in vermögensrechtlichen, behördlichen und medizinischen Fragen. Sie wird erst wirksam, wenn die Entscheidungsfähigkeit tatsächlich wegfällt, und kann in Inhalt und Reichweite differenziert gestaltet werden.
Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Fall fehlender Entscheidungsfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Sie ist rechtlich verbindlich, wenn sie form- und inhaltlich korrekt errichtet wurde, und bildet eine Grenze für ärztliches Handeln.
Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung und gerichtliche Erwachsenenvertretung unterscheiden sich wesentlich in ihrer Reichweite, Kontrolle und Eingriffsintensität. Eine vorausschauende Gestaltung kann verhindern, dass es zu einer gerichtlichen Bestellung kommt.