Kosten und Abrechnung
Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten, anwaltliche Leistungen abzurechnen, typischerweise anhand der AHK, des RATG und eines vereinbarten Stundensatzes.
Die Abrechnung über einen Streitwert hat für Personen, die nicht oft mit Gerichtsverfahren konfrontiert sind, meiner Einschätzung nach den Nachteil, dass nur schwer nachvollziehbar ist, was eine einzelne Leistung tatsächlich kostet bzw. wie sich die Gesamtkosten entwickeln.
Ich rechne daher grundsätzlich nach Stundensatz in Höhe von EUR 250,-- (plus 20% USt, gesamt sohin EUR 300,--). Im Einzelfall kann auch ein niedrigerer Stundensatz vereinbart werden.
Für klar umrissene Leistungen, insbesondere für Vertragserrichtungen, arbeite ich auf Wunsch mit einem vorab vereinbarten Pauschalhonorar.